Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels ist Krombacher Brauerei, Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal-Krombach (nachfolgend VERANSTALTER genannt).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den nachstehenden Teilnahmebestimmungen einverstanden.
1. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Mitarbeiter vom VERANSTALTER und Mitarbeiter der Unternehmen, die an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Wie kann man teilnehmen?
2.1 Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer unter Angabe seiner E-Mail-Adresse sowie seines Namens für den „Ready2Drink“-Newsletter anmelden und im Double-Opt-In-Verfahren (der Teilnehmer erhält einen link an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet, der zur Bestätigung angeklickt werden muss) und weiterhin diese Teilnahmebedingungen durch Klick auf „Anmelden“ bestätigen.
3. Über welchen Zeitraum findet die Verlosung statt?
Der Teilnahmezeitraum läuft vom 31.07.2023 – 27.08.2023.
4. Was kann man gewinnen?
Mit der gültigen Teilnahme erhält der/die Teilnehmer/in die Chance auf den Gewinn. Unter allen gültigen Teilnahmen entscheidet das Los. Verlost werden 20x EINS Hell Boxen Inhalt 2x 0,33l MW Flaschen EINS Hell + 1x Shirt und Cap.
Der Gewinner muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Der/die Gewinner/in wird per Mail unter der angegebenen E-Mail Adresse nach dem Teilnahmeschluss benachrichtigt. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird, falls der VERANSTALTER sich dafür entscheidet, per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der/die Gewinner/in teilt zum Erhalt seines Gewinns an den VERANSTALTER innerhalb der 7 Tage seine/ihre notwendigen Daten mit.
Der/die Teilnehmer/in ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Kann die Übergabe aufgrund einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe des Namens oder der Adresse / Email-Adresse nicht erfolgen, so ist der VERANSTALTER nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen.
Krombacher behält sich vor, den Gewinner nach der Vergabe auf ihrer Website (Vorname, Stadt) zu veröffentlichen. Hierzu erklären die Teilnehmer ihre ausdrückliche Einwilligung.
7. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Der VERANSTALTER ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation, Betrug oder Ähnliches vorliegen. Der Verdacht ist bereits ausreichend.
Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann der VERANSTALTER die Gewinnabwicklung bis zur Überprüfung des Teilnehmers zurückhalten.
Der VERANSTALTER ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. oder der diesbezügliche Verdacht vorliegen.
8. Vorbehaltsklausel
Der VERANSTALTER behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden,wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Der VERANSTALTER behält sich außerdem vor, die Konditionen und Gewinne im Lauf des Spiels zu verändern, insbesondere auch die Anzahl der Verlosungen und Preise anzupassen.
9. Datenschutzbestimmungen
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise, die Sie hier abrufen können. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Diese personenbezogenen Daten teilen wir anderen Empfängern, die für uns Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Aktion und dem Betrieb der Website erbringen, nur mit, soweit dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist. Wir beschränken die Weitergabe Ihrer personenbezogenen
Daten dabei auf das Notwendige. Teilweise erhalten unsere Dienstleister die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter und sind dann bei der Verarbeitung mit den personenbezogenen Daten streng an unsere Weisungen gebunden. Insbesondere von gewonnenen Gegenständen ist es erforderlich, dass die ausführenden Firmen die Daten zum Zwecke der Ausführung erhalten. Kann der Gewinner andere Personen zu seinem Gewinn mitnehmen, müssen auch diese die erforderlichen Daten mitteilen, um von der Leistung zu profitieren. Im Gewinnfall werden die vom Teilnehmer angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die Dauer der Abwicklung des Gewinnspiels sowie darüber hinaus für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aus Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) gespeichert. Hieraus kann sich eine Speicherdauer von über 10 Jahren ergeben.
10. Haftungsbeschränkung
10.1
Krombacher haftet in allen Fällen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2
In sonstigen Fällen haftet Krombacher nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
10.3
Die Haftung von Krombacher für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.